Unser Bestattungshaus Kirfel & Ernesti GbR befindet sich seit Anfang Juni 2018 direkt neben der katholischen Pfarrkirche in der Hauptstraße 6. Gerne empfangen und beraten wir Sie im hellen, einladenden Büro, in dem sich ebenfalls eine Sarg- und Urnenausstellung befindet.
Wir bieten den trauernden Angehörigen eine persönliche Betreuung von der ersten Kontaktaufnahme über die Erledigung aller Formalitäten, Erstellung der Trauerkarten, Totenzettel und Danksagungen und der Ausrichtung des Trauerkaffees.
Wir organisieren für Sie alle Bestattungsarten (Erd-, Urnen-, Baum-, See- und Diamantbestattung)
Selbstverständlich ist die Ausarbeitung und Gestaltung von Trauerfeiern und Trauerreden im Angebot enthalten.
Jahrgang 1969, verheiratet, zwei Kinder
Zusammen mit meiner Familie lebe ich seit über zwei Jahrzehnten in Rheinbach und bin seit 20 Jahren im Bestattungswesen und als Trauerredner tätig.
Jahrgang 1984, verheiratet, ein Kind
Seither betreue ich Trauernde im Bestattungshaus „Trauer ist Liebe“.
Den Familien und Angehörigen zuzuhören, Ihre Anliegen, ihre Sorgen und Nöte zu verstehen und Lösungen zu finden,
ist unsere Motivation.
Allen, die sich über ihre eigene Bestattung Gedanken machen, bieten wir den Abschluss eines Vorsorgevertrages an.
Stirbt ein naher Angehöriger oder Freund zu Hause, sollten Sie zunächst den Hausarzt informieren und ihn bitten, die Todesbescheinigung auszustellen und Ihnen auszuhändigen. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, verständigen Sie seine Vertretung oder den Notarzt (bzw. den ärztlichen Notdienst). Bei Todeseintritt im Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim, veranlasst die zuständige Verwaltung diese ersten notwendigen Schritte.
Anschließend sollten Sie uns, Bestattungen Kirfel & Ernesti GbR, verständigen, unabhängig vom Sterbeort. Wir sind jederzeit erreichbar und begleiten Sie gerne durch diese schwere Zeit!
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, denkt man im ersten Augenblick nur wenig über die notwendigen bürokratischen Formalitäten nach. Damit diese aber erledigt werden können, sollten die nächsten Angehörigen alle relevanten Dokumente und Unterlagen heraussuchen bzw. bereithalten.
Zu diesen Dokumenten gehören:
Alle oben genannten Dokumente im Original und ggf. die Übersetzung, Namenserklärung, Änderung des Namens in deutscher Schreibweise, Ablegen des Vaternamens bereithalten.
Ist ein Familienbuch angelegt worden, kann dies ebenfalls hilfreich sein.
In Deutschland gilt der „Friedhofszwang“. Das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem öffentlichen Friedhof bestattet werden müssen. Das gilt für alle Sargbestattungen. Für Urnen gibt es Ausnahmen. Sie dürfen zum Beispiel in einem Wald unter einem Baum oder Stein beigesetzt werden (FriedWald, RuheForst, Gotteswald, …) oder in bestimmten Arealen auf See.
Die Bestattungskultur in Deutschland ändert sich. Wurden früher hauptsächlich Erdbestattungen mit Sarg durchgeführt, steigt in den letzten Jahren die Zahl der Einäscherungen und anonymen Begräbnisse. Viele Menschen möchten ihre Angehörigen nicht mit jahrelanger Grabpflege belasten. Doch inzwischen gibt es außer der anonymen Bestattung auch noch andere Beisetzungsformen, die keine Grabpflege benötigen. Etwa eine Urnenbeisetzung im Wald oder in einer Kirche (Namen Jesu Kirche in Bonn, Mausoleum von Carstanjen im Bonner Stadtteil Plittersdorf, …). Auch unsere umliegenden Friedhöfe bieten Ruhestätten ohne Grabpflege an, z.B. ein Urnenreihengrab mit eingelassener Platte, auf der der Name der Verstorbenen steht oder die Beisetzung an einem Baum auf dem Friedhof oder in einer Urnenmauer …
Während es in vielen anderen Ländern (z.B. Schweiz, Niederlande, Belgien, Spanien, …) erlaubt ist, die Totenasche in der Natur oder in einem Bach zu verstreuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist das in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt. In Berlin, Brandenburg und NRW (auch in Rheinbach und Meckenheim) gibt es auf einigen Friedhöfen sogenannte Aschestreuwiesen.
Anders, als die Bezeichnung vermuten lässt, wird die Totenasche hier jedoch nicht oberirdisch ausgestreut, sondern ohne Urne in einem zuvor „ausgehobenen“ und anschließend wieder verschlossenen Grab beigesetzt (Anheben der Grasnarbe – Einstreuen der Totenasche – Verschließen mit der angehobenen Grasnarbe). Eine echte oberirdische Ausstreuung von Totenasche ist in Euskirchen möglich.
Wir, das Bestattungshaus Kirfel & Ernesti GbR, bieten Ihnen eine Vorsorge-Beratung an, auch bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie wünschen, erstellen wir einen individuellen Vorsorgevertrag. Wir nehmen Ihre konkreten Vorstellungen auf und fertigen so einen Vertrag an, der alle zur Durchführung der Bestattung wichtigen Regelungen enthält (Sarg, Anzahl der Trauerdrucksachen, Erledigung der Formalitäten, Ablauf der Trauerfeier oder Bestattung).
Die formelle oder inhaltliche Klärung der späteren Bestattung wird in der Vorsorge auch mit aktuell gültigen Preisen festgehalten und die voraussichtlich anfallenden Kosten zur Durchführung der gewünschten Bestattung ermittelt. Ein angelegtes Treuhandkonto, auf welches Sie die ermittelten Bestattungskosten einzahlen, sorgt dafür, dass Sie für Ihre Bestattung oder die Ihrer Lieben „gesorgt“ haben. Wir als Bestatter erhalten das Geld dieses Kontos erst, wenn die Sterbeurkunde vorliegt. Das Geld ist also geschützt.
Angehörige müssen nach dem Tod eines geliebten Menschen viele Entscheidungen treffen. Hilfreich ist es dann, wenn der Verstorbene vorab mit ihnen über seine Wünsche und Vorstellungen gesprochen hat oder dies schriftlich in einer Bestattungsverfügung festgelegt hat. Diese muss keine besondere Form haben. Es reicht, wenn darin wichtige Details wie Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Baum- oder Seebestattung) und der Ort der letzten Ruhestätte genannt werden.
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten niemandem diese Aufgabe übertragen hat, sind die nächsten Angehörigen dazu verpflichtet, die Bestattung zu organisieren. (siehe Bestattungsgesetz NRW)
Wie viel eine Beerdigung kostet, hängt von der Bestattungsart und der Gestaltung der Trauerfeier ab. Für die Kosten kommen die Erben des Verstorbenen auf.
Die Finanzierung der eigenen Beerdigung kann aber auch schon zu Lebzeiten erfolgen. Das ist besonders für Menschen sinnvoll, die keine Angehörigen haben, aber auch für alle, die ihre Angehörigen nicht mit den Bestattungskosten belasten wollen oder ganz genaue Vorstellungen vom Ablauf haben und sicher sein wollen, dass alles genau so abläuft.
Ein weiterer Vorteil der Vorsorgeverträge ist, dass sie als “Schonmasse” gelten und nicht vom Sozialamt verwendet werden dürfen, falls der Angehörige ein Pflegefall wird und seine Heimkosten nicht mehr selbst bezahlen kann.
Nichts anderes fällt uns im Leben so schwer, wie das endgültige Abschiednehmen von einem Menschen, den wir kennen und schätzen gelernt haben, mit dem wir ein Stück des Lebens gemeinsam gegangen sind, dem wir uns persönlich verbunden fühlen.
Der Tod geliebter und geschätzter Menschen zwingt uns innezuhalten, darüber nachzudenken, was dieser Mensch uns bedeutet hat. Der Tod anderer zwingt uns auch, die Endlichkeit unserer eigenen Existenz bewusst in unser Leben einzubeziehen.
Nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen, erstelle ich eine individuelle Trauerrede, in der ein ganz persönliches Lebensbild des verstorbenen Menschen gezeichnet wird. Dabei werde ich deutlich machen, was der verstorbene Mensch Ihnen bedeutet hat und immer noch bedeutet. Zu einem würdevollen Abschied gehören natürlich auch begleitende und einbeziehende Rituale, Musik und Texte. In dem vorbereitenden Gespräch berücksichtige ich die Wünsche des Verstorbenen und Ihre eigenen Vorstellungen. Gemeinsam können wir so den Rahmen für die Verabschiedungsfeier gestalten.
Wir sind für Sie da in der schwersten Zeit. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen und unseren Angeboten. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen.